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   BGH, 23.01.2002 - XII ZB 66/01   

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https://dejure.org/2002,5068
BGH, 23.01.2002 - XII ZB 66/01 (https://dejure.org/2002,5068)
BGH, Entscheidung vom 23.01.2002 - XII ZB 66/01 (https://dejure.org/2002,5068)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 2002 - XII ZB 66/01 (https://dejure.org/2002,5068)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Ehescheidung - Versorgungsausgleich - Rentenanwartschaft - Einfache Versicherungsrente - Barwertverordnung - Verbundurteil

  • Judicialis

    BetrAVG § 1 Abs. 1; ; BetrAVG § 18; ; BetrAVG § 16; ; BetrAVG § 30 d; ; BetrAVG § 30 f

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1587a; BarwertVO
    Ermittlung der Barwerte für statische und teildynamische Anwartschaften

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1401
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus BGH, 23.01.2002 - XII ZB 66/01
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 15. Juli 1998 (BVerfGE 98, 365 ff. = FamRZ 1999, 279 ff.) § 18 BetrAVG in der Fassung vom 16. Dezember 1997 insgesamt als mit dem Grundgesetz nicht vereinbar erklärt und dem Gesetzgeber zur Neuregelung eine Frist bis zum 31. Dezember 2000 gesetzt.

    Bis zu diesem Zeitpunkt könne § 18 BetrAVG in der geltenden Fassung angewendet werden (BVerfGE 98, 365, 402 = FamRZ 1999, 279, 284 f.).

  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus BGH, 23.01.2002 - XII ZB 66/01
    Ferner hat es in seiner Entscheidung vom 22. März 2000 (VersR 2000, 835 ff.) ausgesprochen, es sei nur noch bis zum 31. Dezember 2000 hinzunehmen, daß die garantierte Mindestversorgungsrente der VBL nicht dynamisiert werde und die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes gegenüber den Betriebsrentnern in der Privatwirtschaft im Hinblick auf den für diese geltenden § 16 BetrAVG benachteiligt werden (BVerfG aaO S. 838).
  • BGH, 05.09.2001 - XII ZB 121/99

    Bewertung nicht voll dynamischer Anrechte im Versorgungsausgleich; Bewertung

    Auszug aus BGH, 23.01.2002 - XII ZB 66/01
    Wie der Senat (mit Beschluß vom 5. September 2001 - XII ZB 121/99 - FamRZ 2001, 1695) entschieden hat, sind die Gerichte bei der Ermittlung der Barwerte für statische und teildynamische Anwartschaften grundsätzlich auch weiterhin an die Barwertverordnung und deren Tabellen gebunden; auf "Ersatztabellen" kann nicht zurückgegriffen werden.
  • BGH, 09.02.2000 - XII ZB 24/96

    Beamtenversorgung im Versorgungsausgleich

    Auszug aus BGH, 23.01.2002 - XII ZB 66/01
    Da auch für die Höhe des Versorgungsausgleichs das zur Zeit der Entscheidung geltende Recht anzuwenden ist, wenn es sich - wie hier - nach seinem zeitlichen Geltungswillen auf den zu entscheidenden Sachverhalt erstreckt (st.Rspr. vgl. nur Senatsbeschluß vom 9. Februar 2000 - XII ZB 24/96 - FamRZ 2000, 748, 749; Johannsen/Henrich/Hahne Eherecht 3. Aufl. § 1587 Rdn. 38 m.N.), hat die Bewertung der Anwartschaften nach den Maßgaben des § 18 BetrAVG in der geltenden Fassung zu erfolgen, die nach Maßgabe des § 30 d BetrAVG i.d.F. des Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (aaO) sowie nach Maßgabe des durch Art. 9 Nr. 24 des Altersvermögensgesetzes vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1310) eingefügten § 30 f BetrAVG auf den vorliegenden Sachverhalt zurückwirkt.
  • BGH, 30.09.1998 - IV ZR 262/97

    Wirksamkeit der Berechnung der Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte

    Auszug aus BGH, 23.01.2002 - XII ZB 66/01
    Der Satzung der ZVK kommt der Charakter allgemeiner Versicherungsbedingungen zu (vgl. BGHZ 139, 333, 339 f.).
  • BGH, 06.05.1987 - IVa ZR 242/85

    Berücksichtigung einer Lebensversicherung bei der Berechnung einer

    Auszug aus BGH, 23.01.2002 - XII ZB 66/01
    Sie unterliegt auch unter dem Gesichtspunkt des Grundgesetzes in vollem Maße der richterlichen Inhaltskontrolle, da die ZVK eine öffentliche Aufgabe wahrnimmt (vgl. BGH, Urteil vom 6. Mai 1987 - IVa ZR 242/85 - VersR 1987, 724, 725; BVerfG VersR aaO 836).
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